Die Kolleginnen und Kollegen in diesem Fachbereich wickeln nahezu den gesamten unbaren Zahlungsverkehr der Hessischen Landesverwaltung ab. Hierzu unterhält das HCC mehr als 100 Bankkonten zum Beispiel bei der Landesbank Hessen und der Deutschen Bundesbank.
Ein Aufgabenschwerpunkt des Fachbereichs liegt darin, mit der Software SAP Zahlläufe für die rund 700 Landesdienststellen durchzuführen und über die Hausbanken des Landes Hessen abzuwickeln. Da längst nicht alle Zahlungen über die SAP-Software angestoßen werden, ist der Fachbereich auch für die pünktliche Abwicklung von Zahlungen aus Non-SAP-Systemen verantwortlich. Zu den Zahlungen, die vom Fachbereich Bank / Zahlbarmachung abgewickelt werden, gehören neben Wohngeld, BAföG, Steuererstattungen, der Schuldendienst des Landes Hessen, Personalzahlungen an die Beschäftigten des Landes Hessen, auch Fördergelder wie zum Beispiel die Corona-Soforthilfen zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Der Fachbereich Bank / Zahlbarmachung hat im Zuge der Auflösung der Staatskassen und der Staatshauptkasse die Aufgabe der obersten Landeskasse übernommen. In dieser Funktion wirkt der Fachbereich vorbereitend beim Liquiditätsmanagement des Hessischen Ministeriums der Finanzen mit. Für die Disposition der zentralen Bankkonten der Landesverwaltung ist ausschließlich der Fachbereich Bank/ Zahlbarmachung verantwortlich. Zu den Aufgaben als Zentralkasse des Landes Hessen gehört auch die Abrechnung der Steueranteile des Bundes am Gesamtsteueraufkommen und die Mitwirkung bei der Erstellung der kameralen Haushaltsrechnung.
Die Erstellung der kameralen Tages-, Monats- und Jahreskassenabschlüsse ist der kameralen Haushaltsrechnung vorgelagert. Die Kolleginnen und Kollegen dieses Arbeitsbereichs verfügen über Expertenwissen zum Zusammenspiel der SAP-Module für Finanzbuchhaltung und Haushalt. Diese Fähigkeiten bringen sie auch außerhalb der Linienarbeit in Projekten wie Reorganisationen (Umstrukturierung von Dienststellen, beispielsweise nach Landtagswahlen) oder dem Projekt zur Novellierung der Landeshaushaltsordnung (LHO) ein.
Weitere Aufgabenschwerpunkte liegen in der Bearbeitung der elektronischen Kontoauszüge, der Abrechnung von Zahlstellen und Finanzkassen und der Beratung der Landesdienststellen in allen Fragen des Zahlungsverkehrs.
Kreditkarten, SEPA-Lastschriftmandate, Bargeld, Schecks, Zahlungen im Internet – der Fachbereich Bank / Zahlbarmachung gibt zu diesen Themenfeldern Auskunft und berät die Landesdienststellen.
Der Fachbereich wickelt darüber hinaus die zentrale Abrechnung zwischen dem Bund und den Bundesländern für das KONSENS-Vorhaben und das Verfahren KiStA ab.