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Elektronische Rechnung

Wenn Sie eine Rechnung auf elektronischem Weg an die Hessische Landesverwaltung einsenden möchten, nutzen Sie bitte dafür den elektronischen Rechnungs- und Gutschriftenversand (kurz: E-KRW) sowie diese E-Mail-Adresse. Ausführliche Informationen und eine Anleitung zur Teilnahme am E-KRW können Sie dem nachstehend zum Download bereit gestellten Dokument „Lieferanteninformationen EU“ entnehmen. Weitere Informationen zum E-KRW finden Sie auch im Verwaltungsportal des Landes HessensÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Bei Rückfragen zur Rechnungsstellung wenden Sie sich bitte an den Auftraggeber*in bzw. an den Ansprechpartner*in in der jeweiligen Dienststelle.

Seit dem 18. April 2024 sind Lieferanten und Dienstleister verpflichtet, elektronische Rechnungen an die öffentlichen Auftraggeber in Hessen zu senden.

Felder mit einem sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Anrede

Wenn die Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlich sind, haben Sie hier die Möglichkeit, Ihre Anschrift einzugeben:

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse für eine Rückantwort an.

Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer für etwaige Rückfragen an.

Bitte geben Sie den Buchungskreis an, falls sich Ihre Anfrage auf eine Rechnung bezieht.

Bitte geben Sie Ihre Dienststelle an, falls sich Ihre Anfrage auf eine Rechnung bezieht.

Bitte treffen Sie eine Auswahl

Bitte beschränken Sie den Betreff auf 125 Zeichen.

Hinweis zum Formular:

Kopieren Sie Texte ausschließlich unformatiert in das Formular. Bitte beachten Sie, dass nur die folgenden Zeichen im Formular zulässig sind: A-Z, a-z, Umlaute, ß, 0-9, áàâÁÀÂéèêÉÈÊôÔ sowie die Sonderzeichen ,; . : ( ) ? ! @ " „ ‟ ' § € / + -* _ .

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