Wenn Sie eine Rechnung auf elektronischem Weg an die Hessische Landesverwaltung einsenden möchten, nutzen Sie bitte dafür den elektronischen Rechnungs- und Gutschriftenversand (kurz: E-KRW) sowie
diese E-Mail-Adresse. Ausführliche Informationen und eine Anleitung zur Teilnahme am E-KRW können Sie dem nachstehend zum Download bereit gestellten Dokument „Lieferanteninformationen EU“ entnehmen. Weitere Informationen zum E-KRW finden Sie auch im
Verwaltungsportal des Landes HessensÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Bei Rückfragen zur Rechnungsstellung wenden Sie sich bitte an den Auftraggeber*in bzw. an den Ansprechpartner*in in der jeweiligen Dienststelle.
Seit dem 18. April 2024 sind Lieferanten und Dienstleister verpflichtet, elektronische Rechnungen an die öffentlichen Auftraggeber in Hessen zu senden.
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