Alle Buchungskreise [1] des Landes Hessen haben zum 31. Dezember eines Jahres eine Bilanz zu erstellen. Dabei müssen für bestehende personenbezogene Verpflichtungen entsprechende Rückstellungen gebildet werden. Das können beispielsweise Versorgungsverpflichtungen, Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitkonten oder für Dienstjubiläen sein. Das HCC entlastet die Landesdienststellen, indem es personenbezogene Rückstellungen jeweils versicherungsmathematisch berechnet und bucht. Die dafür notwendigen Daten werden aus dem Landesreferenzmodell Personalwesen bezogen.
Zum Jahresende 2024 belief sich die Gesamtzahl der ermittelten personenbezogenen Verpflichtungen auf mehr als 817.000 Rückstellungen mit einem Gesamtvolumen von rund 128 Milliarden Euro – das entspricht etwa 58 Prozent der Bilanzsumme des Landes Hessen für 2024.
[1] Der Buchungskreis stellt die kleinste bilanzierende Einheit in der Hessischen Landesverwaltung dar. Dieser kann aus einer oder mehreren Dienststellen bestehen.